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Januar 20268 min Lesezeit

E-Auto-Förderung 2026: Alle Infos zum neuen Förderprogramm

Ab Januar 2026 startet das neue staatliche Förderprogramm für Elektrofahrzeuge. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich. Hier erfährst du alles zu Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragstellung.

Das Wichtigste auf einen Blick

Programmstart: 1. Januar 2026
Antragstellung: ab Mai 2026 online
Maximale Förderung: bis zu 6.000 €
Budget: 3 Mrd. € für 2026–2029
Mindesthaltedauer: 36 Monate
Reichweite: ca. 800.000 Fahrzeuge

Interaktiver Förderrechner

Berechne deine individuelle Förderhöhe basierend auf Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiensituation.

Deine geschätzte Förderung

Basisförderung (BEV)3.000
Gesamt3.000

Einkommensgrenze für Förderberechtigung: 80.000 € (mit 0 Kindern)

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Förderfähige Fahrzeugtypen

  • Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) – volle Förderung von 3.000 €
  • Plug-in-Hybride (PHEV) – 1.500 € bei max. 60 g CO₂/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite
  • Range-Extender (REEV) – nach gleichen Kriterien wie PHEV

Wichtige Voraussetzungen

  • Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen)
  • Erstmalige Zulassung im Inland nach dem 1. Januar 2026
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)

Soziale Staffelung: Mehr Förderung bei geringerem Einkommen

Das neue Förderprogramm setzt auf eine soziale Komponente: Je niedriger das Haushaltseinkommen, desto höher die Förderung. Auch Familien mit Kindern erhalten zusätzliche Boni.

EinkommensgruppeZusätzlicher BonusBEV Gesamt*PHEV Gesamt*
Unter 45.000 €+2.000 €5.000 €3.500 €
45.001 – 60.000 €+1.000 €4.000 €2.500 €
Über 60.000 €3.000 €1.500 €

* ohne Kinderbonus

Kinderbonus

Für jedes Kind im Haushalt gibt es zusätzlich 500 € Bonus – maximal werden 2 Kinder berücksichtigt (also bis zu 1.000 € extra). Die Einkommensgrenze erhöht sich ebenfalls: +5.000 € pro Kind.

Einkommensgrenzen: Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unterhalb bestimmter Grenzen:

80.000 €
Basis-Grenze
ohne Kinder
85.000 €
Mit 1 Kind
+5.000 €
90.000 €
Mit 2+ Kindern
+10.000 €

Wie wird das Einkommen berechnet?

Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der letzten zwei Jahre(basierend auf den aktuellen Steuerbescheiden). Die Bescheide dürfen maximal 3 Jahre alt sein.

Antragstellung: So funktioniert es

Zeitlicher Ablauf

1
Ab 1. Januar 2026: Fahrzeuge, die ab diesem Datum zugelassen werden, sind förderfähig
2
Ab Mai 2026: Online-Antragstellung wird freigeschaltet (rückwirkend möglich)
3
Frist: Antrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung gestellt werden

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Zwei aktuelle Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt)
  • Persönlicher Ausweis für Online-Identifikation

Gut zu wissen

  • Einstufiges Verfahren: Antrag wird erst nach Fahrzeugzulassung gestellt
  • Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags
  • Leasing wird gleichbehandelt – gleiche Fördersätze wie beim Kauf
  • Rentner ohne Steuerbescheid: Rentenbezugsbescheinigung kann eingereicht werden

Budget und Reichweite des Programms

3 Mrd. €
Gesamtbudget für 2026–2029
~800.000
Förderbare Fahrzeuge (geschätzt)

Das Budget ist begrenzt. Bei hoher Nachfrage kann das Programm vorzeitig ausgeschöpft sein – wer Interesse hat, sollte nicht zu lange warten.

Fazit: Lohnt sich die neue E-Auto-Förderung?

Mit bis zu 6.000 € Förderung für einkommensschwächere Haushalte mit Kindern ist das neue Programm ein deutliches Signal für die Elektromobilität. Besonders Familien profitieren von der sozialen Staffelung.

Wichtig: Die Förderung gilt nur für Neuzulassungen ab 2026 und ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Wer ein E-Auto plant, sollte die Zulassung auf nach dem 1. Januar 2026 legen und die Unterlagen (Steuerbescheide) rechtzeitig zusammenstellen.

Mit unserem TCO-Rechner kannst du übrigens berechnen, wie sich ein E-Auto im Vergleich zum Verbrenner über die Jahre rechnet – inklusive der neuen Förderung.

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Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) –FAQ zur E-Auto-Förderung

Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.