E-Auto-Förderung 2026: Alle Infos zum neuen Förderprogramm
Ab Januar 2026 startet das neue staatliche Förderprogramm für Elektrofahrzeuge. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich. Hier erfährst du alles zu Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragstellung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Interaktiver Förderrechner
Berechne deine individuelle Förderhöhe basierend auf Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiensituation.
Deine geschätzte Förderung
Einkommensgrenze für Förderberechtigung: 80.000 € (mit 0 Kindern)
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Förderfähige Fahrzeugtypen
- •Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) – volle Förderung von 3.000 €
- •Plug-in-Hybride (PHEV) – 1.500 € bei max. 60 g CO₂/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite
- •Range-Extender (REEV) – nach gleichen Kriterien wie PHEV
Wichtige Voraussetzungen
- •Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen)
- •Erstmalige Zulassung im Inland nach dem 1. Januar 2026
- •Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
Soziale Staffelung: Mehr Förderung bei geringerem Einkommen
Das neue Förderprogramm setzt auf eine soziale Komponente: Je niedriger das Haushaltseinkommen, desto höher die Förderung. Auch Familien mit Kindern erhalten zusätzliche Boni.
| Einkommensgruppe | Zusätzlicher Bonus | BEV Gesamt* | PHEV Gesamt* |
|---|---|---|---|
| Unter 45.000 € | +2.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| 45.001 – 60.000 € | +1.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| Über 60.000 € | — | 3.000 € | 1.500 € |
* ohne Kinderbonus
Kinderbonus
Für jedes Kind im Haushalt gibt es zusätzlich 500 € Bonus – maximal werden 2 Kinder berücksichtigt (also bis zu 1.000 € extra). Die Einkommensgrenze erhöht sich ebenfalls: +5.000 € pro Kind.
Einkommensgrenzen: Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unterhalb bestimmter Grenzen:
Wie wird das Einkommen berechnet?
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der letzten zwei Jahre(basierend auf den aktuellen Steuerbescheiden). Die Bescheide dürfen maximal 3 Jahre alt sein.
Antragstellung: So funktioniert es
Zeitlicher Ablauf
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Zwei aktuelle Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt)
- Persönlicher Ausweis für Online-Identifikation
Gut zu wissen
- • Einstufiges Verfahren: Antrag wird erst nach Fahrzeugzulassung gestellt
- • Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags
- • Leasing wird gleichbehandelt – gleiche Fördersätze wie beim Kauf
- • Rentner ohne Steuerbescheid: Rentenbezugsbescheinigung kann eingereicht werden
Budget und Reichweite des Programms
Das Budget ist begrenzt. Bei hoher Nachfrage kann das Programm vorzeitig ausgeschöpft sein – wer Interesse hat, sollte nicht zu lange warten.
Fazit: Lohnt sich die neue E-Auto-Förderung?
Mit bis zu 6.000 € Förderung für einkommensschwächere Haushalte mit Kindern ist das neue Programm ein deutliches Signal für die Elektromobilität. Besonders Familien profitieren von der sozialen Staffelung.
Wichtig: Die Förderung gilt nur für Neuzulassungen ab 2026 und ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Wer ein E-Auto plant, sollte die Zulassung auf nach dem 1. Januar 2026 legen und die Unterlagen (Steuerbescheide) rechtzeitig zusammenstellen.
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Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) –FAQ zur E-Auto-Förderung
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.